Wir empfehlen vor Kursbeginn, das sich Teilnehmer und Teilnehmerinnen über eventuelle
Förderungen durch öffentliche Anbieter informieren. Stellen wie das AMS, die österreichische
Arbeiterkammer und auch andere Bildungsförderungen übernehmen häufig Teile oder sogar
gesamte Kosten einer Weiterbildung. Anwohner und Anwohnerinnen in Wien können sich vor
Kursbeginn beim waff melden und dort Förderungen oder Teilzahlungen beantragen. Häufig sind
auch Unternehmen dazu bereit, Weiterbildungen ihrer Mitarbeitenden zu zahlen oder teilweise
mit zu finanzieren.
Eine zeitige Information lohnt sich.
Bei uns gibt es einmal die Zertifizierung nach CERT NÖ und die Ö-Cert Zertifizierung. Was aber genau bringen dir diese Zertifizierungen überhaupt?
Eine Zertifizierung nach CERT NÖ bedeutet kontinuierliche Verbesserung und Reflexion der Kernbereiche einer eingereichten Organisation. So steht das CERT NÖ für stetig geprüfte und weiterentwickelte Organisationen. Teilnehmende dieser Organisationen erhalten so einen besseren transparenteren Einblick in die Abläufe und Qualität der einzelnen Unternehmen. Wer die Niederösterreichischen Bildungsförderung beantragen möchte, schafft mit dem CERT NÖ eine wichtige Grundlage dafür und auch für andere länderspezifische Förderungen. Außerdem bedarf es der CERT NÖ Zertifizierung als Grundlage für ein Ö-Cert Zertifikat.
Ein großer Vorteil des Ö-Cert ist die österreichweite Anerkennung des Zertifikats und die Aufnahme in das Verzeichnis der Ö-Cert Qualitätsanbieter. Generell ist eine Ö-Cert Zertifizierung natürlich ein Qualitätsnachweis in der Erwachsenenbildung und sorgt für eine bessere Transparenz deiner Ausbildung für Kunden. Dieses allgemein gültige Zertifizierung sorgt darüber hinaus noch für eine wesentlich leichtere Verwaltung, so wie Klarheit und Einfachheit bei eventuellen Förderungen.
Der Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) bietet Unterstützungen für Arbeitslose an, die sich gern
weiterbilden wollen. Der AMS übernimmt zum Beispiel Kosten für Kurse, wie auch einige
Nebenkosten wie Fahrten, Verpflegung oder Unterkunft. Sogar Kosten für Ihren Lebensunterhalt
können unter Umständen über die Beihilfen des AMS gezahlt werden.
Kontaktdaten für nähere Informationen finden Sie hier
Menschen in Bildungskarenz oder in Freistellung gegen Entfall der Bezüge durch den Arbeitgebenden
haben ebenfalls Anspruch auf Geld für eine Weiterbildung vom AMS. Mit diesem Zuschuss können Zum
Beispiel die Lebenshaltungskosten gedeckt werden. Bis zu einem Limit von 3.000€ pro Kurs können
auch Kosten für Kurse und Weiterbildungsprogramme erstattet werden.
Wichtig dabei ist, Weiterbildungsgeld bekommt nur, wer zuvor mindestens 6 Monate
versicherungspflichtig beschäftigt war. Einen Anspruch geltend machen kann auch nur, wer
mindestens 20 Stunden pro Woche einen Kurs besucht.
Der Online-Ratgeber des AMS kann Ihnen schon vorab einen Einblick geben, ob Sie für eine
Förderung in Frage kommen und wie hoch die Förderung ausfallen könnte.
https://www.ams.at/ratgeber-arbeitsuchende/weiterbildung-teilzeit
Wer im Rahmen einer Bildungsteilzeit bis zu 50 Prozent seiner wöchentlichen Arbeitszeit reduziert
hat, kann zum Ausgleich des reduzierten Gehalts ein Bildungsteilzeitgeld beim AMS beantragen.
Mindestens 10 Stunden sollten aber weiterhin gearbeitet werden. Hinzu kann noch eine Beihilfe
zum Bildungsteilzeitgeld beantragt werden, wodurch Kosten für eventuelle Weiterbildungen und
sonstige Ausgaben gedeckt werden können. Die Ansprüche und den Umfang können ebenfalls beim AMS
Ratgeber online geprüft werden.
https://www.ams.at/ratgeber-arbeitsuchende/bildungsteilzeit
Das Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
kurz waff unterstützt Wiener und Wienerinnen in einer fester Tätigkeit, die sich nach
beruflicher Veränderung umschauen möchten. Kostenlose Beratungen und eine finanzielle
Unterstützung sollen den Übergang leichter machen.
Für die digitale Weiterbildung bietet sich der Digi-Winner an, der Menschen mit bis hin zu 5.000
€ fördert.
Das Bildungskonto des waff hilft berufstätigen wie auch arbeitssuchenden Menschen aus Wien mit
einer Förderung von bis zu 3.000 €.
Für Frauen, junge Menschen und Zugewanderte gibt es noch eine Reihe an speziellen
Förderungsprogrammen.
Öffnungszeiten des waff Beratungszentrums:
Montag - Donnerstag
8:00 - 17:00
Freitag
8:00 - 15:00
Tel.: 01217-48555
Sollte dennoch keines der oben aufgelisteten Programme für Sie in Frage kommen, besteht die Möglichkeit, Kosten für Weiterbildung, Fahrten und Lehrmaterial von der Steuer abzusetzen. Diese sogenannten „Werbungskosten“ können Sie im Rahmen einer Arbeitnehmer-Veranlagung zurückfordern. So sparen sie Lohnsteuer ein, oder bekommen eventuell Geld zurückerstattet. Die dazu benötigten Formulare reichen Sie entweder digital bei https://www.bmf.gv.at/ oder in Papierform bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt ein.